Aktuelle COVID-19 Bestimmungen für die Türkei

Aktueller Stand ab dem 17.08.2021

Einreisenden Touristen ab sechs Jahren, müssen bei der Einreise eines der folgenden Dokumente vorlegen:

  • Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
  • Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
  • amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
  • amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)

Es gibt keine Quarantänepflicht bei der Einreise in die Türkei.

Ausserdem benötigen sie noch einen HES-Code.

Der HES Code wird in der Türkei nicht nur für Flugreisen, sondern auch für öffentliche Verkehrsmittel und das Betreten von Flughäfen, Banken, Restaurants, historischen Städten usw. benötigt.

Der HES – Code wurde vom türkischen Gesundheitsministerium eingeführt um den Verlauf und die Ansteckungsrate von COVID -19 einzudämmen.


Um sich Ihren HES – Code zu erstellen folgen Sie bitte folgenden Link https://register.health.gov.tr/


Wenn Sie einen negativen PCR Test bei der Rückreise benötigen, sind wir Ihnen hier gerne behilflich. Setzten Sie sich bitte rechtzeitig mit einem unserer Mitarbeiter vor Ort am Stützpunkt in Verbindung.


GMM Yachting und unser Versicherungspartner EIS (European Insurance Service), bietet Ihnen außer dem Insolvenz-Schutz im Rahmen unseres Charterpartnersiegels, auch noch weiter wichtige Möglichkeiten um Ihre Charterbuchung bestmöglich abzusichern.

In diesen unsicheren Zeiten der Pandemie gibt es durchaus Möglichkeiten Ihren Urlaubstörn rundherum abzusichern, und so das Risiko von Ausfällen und Verlusten stark zu reduzieren. Unser Partner EIS bietet für Sie folgendes an: 


Skipper-Haftpflichtversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung inklusive COVID 19 Regelung
Auslandsversicherungen für Skipper & Crew


Im Zweifelsfall fragen Sie bitte einfach bei uns nach.